Das Projekt „TAfF“ wird im Rahmen des Programms „Akti(F)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Corona

Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit

Notfall-Kinderzuschlag

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld.

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag oder den Notfall-KiZ bekommen können. Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie seit dem 1. April 2020 den Notfall-Kinderzuschlag online beantragen.

Hier können Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln.

Elterngeld

Die Elterngeldregelungen sollen für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst werden, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können. Das Familienministerium strebt an, die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren zu bringen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den geplanten Anpassungen beim Elterngeld anlässlich der Corona-Pandemie.

Entschädigung für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung

Wenn Sie wegen der vorübergehend geschlossenen Kitas und Schulen nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall haben, weil Sie Ihr Kind bis 12 Jahre selbst betreuen müssen, können Sie eine Entschädigungszahlung bekommen. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Diese Entschädigung soll Sie gegen übermäßige Einkommenseinbußen absichern und ist im Infektionsschutzgesetz geregelt (§ 56 Abs. 1a IfSG). Viele Eltern, deren Kinder noch keinen Anspruch auf Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen: sie müssen die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen und mit ihrer eigenen Erwerbstätigkeit vereinbaren.

Sie können die Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro für einen vollen Monat) für bis zu zehn Wochen erhalten. Wenn Sie alleinerziehend sind, bis zu 20 Wochen. Der Maximalzeitraum muss nicht am Stück genommen, sondern kann tageweise aufgeteilt werden. So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen. Die Auszahlung übernimmt Ihr Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen.

Zuständig für die Durchführung der Regelung sind die Länder, verbindliche Auskünfte zur konkreten Handhabung durch die zuständigen Behörden können nur dort eingeholt werden.

Hier finden Sie Informationen zum Antrag auf Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen.

Weitere Fragen und Antworten zum Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfall und andere arbeitsrechtliche Fragen zum Coronavirus wie Kurzarbeit gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung

Es gibt auch die Möglichkeit zur Lohnfortzahlung. Diese ist jedoch auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt. Voraussetzung ist, dass es keine anderen Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt, zum Beispiel Ehepartner:innen oder andere Eltern in der Nachbarschaft. Infos finden Sie hier.

Falls es im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Lohneinbußen kommt, gibt es daher die Möglichkeit des Lohnersatzes.

Kurzarbeiter:innengeld

Während einer Kurzarbeit verringert ein Unternehmen vorübergehend die Arbeitszeit seiner Beschäftigten. Manche Arbeitgeber:innen können diese Maßnahmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus treffen. In dem Fall können betroffene Beschäftigte Kurzarbeiter:innengeld erhalten. Diese Leistung müssen die Arbeitgeber:innen beantragen. Das Kurzarbeiter:innengeld fällt für Familien höher aus als für Kinderlose.

Rückwirkend zum 1. März 2020 wurde der Zugang zum Kurzarbeiter:innengeld vereinfacht, um Arbeitsplätze zu sichern. Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Bisher waren es ein Drittel der Beschäftigten. Auch werden die Sozialversicherungsbeiträge nun vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Weitere arbeitsrechtliche Fragen zum Coronavirus wie Kurzarbeit gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Mutterschaftsleistungen während der Kurzarbeit

Während der Kurzarbeit können schwangere und stillende Frauen mit Beschäftigungsverbot die vollen Mutterschaftsleistungen erhalten. Dafür haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Orientierungspapier „Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit“ erarbeitet.

Diese Informationen sollen vor allem Arbeitgeber:innen eine Orientierung zu dem Verhältnis von Mutterschaftsleistungen und Kurzarbeit geben.

Für die rechtsverbindliche Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeiter:innengeld ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Erstattungsstellen für die Mutterschaftsleistungen sind die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Weitere Informationen zum Mutterschutz im Hinblick auf die Covid19-Pandemie finden Sie in dem Informationspapier zu Mutterschutz und SARS-COV-2 auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Ausschusses für Mutterschutz.

Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit sind ab dem 18. März 2020 vorerst geschlossen. Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit müssen ihre Termine nicht absagen. Es gibt keine Nachteile, Rechtsfolgen oder Sanktionen durch entfallene Termine. Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.

Aktuell arbeiten die Arbeitsagenturen an der Einrichtung von lokalen Rufnummern, um die zentrale Rufnummer zu entlasten. Die Rufnummern werden auf der Website der Bundesagentur für Arbeit bekanntgegeben. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie online ausfüllen, das Antragsformular für das Arbeitslosengeld II herunterladen.

Weitere Infos

Informationen für Eltern und Unterstützung im Alltag

Informationen für Schwangere und Eltern von Säuglingen, zu häuslicher Quarantäne, zur Nachbarschaftshilfe und weitere Tipps für Eltern finden Sie unter Informationen für den Alltag zum Umgang mit dem Coronavirus und auf dem Internetportal des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen: Hilfe und Beratung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre: Elternsein.info.

Damit zu Hause keine Langeweile aufkommt, gibt es hier einige Tipps für Kinder in der Corona-Zeit.

Übersicht zu Hotlines und weiteren Informationen

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Auf Zusammengegencorona.de des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie verlässliche Antworten und konkrete Informationen, wie Sie sich schützen und anderen helfen können, unter anderem auch spezielle Informationen für den Alltag und Familien.

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, wenn Sie denken, Sie könnten sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Wichtig: Gehen Sie nicht unangekündigt in eine Arztpraxis oder Apotheke, so schützen Sie Ihre Mitmenschen im Falle einer Infektion.

Weitere bundesweite Hotlines und Kontaktdaten zum Thema:

  • Unabhängige Patient:innenberatung Deutschland – 0800 011 77 22
  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürger:innentelefon) – 030 346 465 100
  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung – Behördennummer 115
  • www.115.de

Informationen für Gehörlose und in Leichter Sprache

Der Bürger:innenservice des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte:

Videos zum Coronavirus in Gebärdensprachen finden Sie auf dem Youtube-Kanal des BMG.

Hier finden Sie Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache.

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